Honorare
Eine Frage, die jeden Mandanten zu Beginn einer rechtlichen Auseinandersetzung besonders interessiert, sind die Kosten. Dies gilt vor allem dann, wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist.
Die gesetzliche Grundlage für die Berechnung des Anwaltshonorars findet sich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Darin sind genaue Kriterien für die Vergütung der anwaltlichen Leistungen festgelegt.
Wichtig zu wissen ist die dort geregelte Begrenzung der Kosten für eine anwaltliche Erstberatung auf 190 Euro zzgl. MwSt., wenn der ratsuchende Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, sofern ihr Anliegen nicht der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
Die Erstberatung - auch in Form einer telefonischen Anfrage – ist als Einstiegsberatung und damit als eine pauschale und überschlägige Information des Mandanten zu verstehen, der daraus für sich die Erkenntnis erlangen soll, ob eine weitere Verfolgung seines Anliegens sinnvoll erscheint.
Erst wenn der Mandant nach dieser Erstberatung weitere anwaltliche Dienste in Anspruch nimmt, fallen zusätzliche Kosten an. Im Regelfall werden die Kosten der Erstberatung darauf jedoch angerechnet.
Losgelöst vom weitgehend starren Gebührensystem des RVG bietet sich in vielen Fällen auch der Abschluss einer Gebührenvereinbarung an, welche die anwaltliche Leistung auf der Grundlage der vereinbarten Stundenhonorare kalkulierbar macht.
Transparenz ist dabei für uns sehr wichtig. Deshalb besprechen wir mit dem Mandanten, welche Kosten auf ihn zukommen und ob er beispielsweise durch die Prozesskostenhilfe mit einer Entlastung rechnen kann. Sprechen Sie uns bei weitergehenden Fragen einfach an.
info