Arbeitsrecht
Klaus Maier, der seit dem Jahr 2003 eine Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat, ist unser Spezialist in Fragen des Arbeitsrechts.
Wir beraten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Natur. Unser erklärtes Ziel ist es zum einen, mit einer vorausschauenden Beratung unnötige Auseinandersetzungen vor Gericht und damit unnötige Kosten zu vermeiden.
Zum anderen richten wir unser Augenmerk auf steuerlich optimale Lösungen. Dabei arbeiten wir eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, können bei Bedarf aber auch über unser Netzwerk auf die Kompetenz mehrerer Steuerberater zurückgreifen. Bei Arbeitgeber-Mandaten legen wir besonderen Wert auf eine enge und langfristige Zusammenarbeit sowie genaue Kenntnis der betrieblichen Hintergründe.
Die wesentlichen Beratungsfelder in Stichworten:
- Vertragsgestaltung
- Abmahnung und Kündigung
- Aufhebungsverträge
- Flexibilisierung
- Zeugnisse
- Lohngestaltung
- Betriebsverfassungsrecht
- Mobbing
- Konfliktvermeidung
- Konfliktstrategien
Weitere Informationen im Internet bietet unser Spezialinformationsdienst unter: www.arbeitsrecht-vs.de.
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