Erbrecht
Unser Spezialist auf dem Gebiet des Erbrechts ist Thomas Haller, Fachanwalt für Familienrecht mit Schwerpunkt Erbrecht.
Die Beratung bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen in Form von Erbverträgen und Testamenten gehört dabei ebenso zu unseren Tätigkeiten, wie die Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit einer möglichst steueroptimierten Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dabei arbeiten wir eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen. Bei Bedarf ziehen wir über unser Netzwerk die Kompetenz weiterer Steuerberater hinzu.
Thomas Haller ist ferner als Testamentsvollstrecker tätig und begleitet komplette Nachlassabwicklungen, sowohl als Rechtsanwalt sowie bei Bedarf auch gerne als Mediatior im Rahmen einer Mediation. Mediation ist ein bewährtes Verfahren zur eigenverantwortlichen Konfliktbewältigung.
Eine optimale Betreuung des Mandanten bei aufgetretenen Erbstreitigkeiten ist für uns selbstverständlich. Mit seiner Mitgliedschaft im Deutschen Forum für Erbrecht e.V. hat Thomas Haller die Basis für eine ständige Fortbildung gelegt.
Die wesentlichen Beratungsfelder in Stichworten:
- Testamentgestaltung, Unternehmertestament, Behindertentestament, Erbverträge
- Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsvermeidungsstrategien
- Testamentsvollstreckungen und Nachlassabwicklungen
Weitere Informationen im Internet bietet unser Spezialinformationsdienst unter www.erbrecht-vs.de
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